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Die CSRD ist eine Berichtspflicht zur unternehmerischen Nachhaltigkeit im Rahmen des EU Green Deal

Seit 2024 ist die CSRD-Berichtspflicht in Kraft: Sie erhöht die Transparenz, Verlässlichkeit und Wirksamkeit unternehmerischer Nachhaltigkeitsmaßnahmen.

 

Unternehmen können die Berichterstattung als Instrument begreifen, um ressourceneffizienter und damit ökonomischer zu arbeiten. 

CSRD Berichtspflicht

Berichtspflicht zur betrieblichen Nachhaltigkeit

Die Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD, ist eine Berichtspflicht zur betrieblichen Nachhaltigkeit. Sie ist seit 2024 das entscheidende Instrument, wirtschaftlich relevante Nachhaltigkeitserfolge in Unternehmen zu belegen – für Anleger, Investoren und Banken. 

Eine zentrale Komponente der CSRD ist die doppelte Wesentlichkeit. Sie beleuchtet, wie sich die Nachhaltigkeitsmaßnahmen eines Unternehmens auf Mensch und Umwelt auswirken, und im Gegenzug finanzielle Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen.  

Wir erarbeiten mit Ihnen eine rechtssichere Datenbasis für die CSRD-Berichterstattung.​

Die doppelte Wesentlichkeitsmatrix der CSRD beleuchtet, wie sich Maßnahmen zur Nachhaltigkeit auf das Unternehmen auswirken und umgekehrt
Die Umsetzung der CSRD iin nationales Recht erfolgt voraussichtlich in 2025

Umsetzung der CSRD in nationales Recht

Die CSRD ist als EU-Richtlinie bereits im Januar 2023 in Kraft getreten. Bis Juli 2024 sollte die CSRD in nationales Recht umgesetzt werden, was in Deutschland noch nicht erfolgt ist. In der Konsequenz hat die Europäische Kommission eine Unterlassungsklage eingereicht.

Daher müssen Unternehmen in Deutschland mit der zeitnahen Umsetzung der CSR-Richtlinie rechnen. Solange bleibt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) verbindlich. Die Umsetzung der CSRD ist also auch für Deutschland verpflichtend. 

Für das Geschäftsjahr 2024 sind möglicherweise Nachreichungen erforderlich, sofern Unternehmen der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung genügen müssen. Definitiv sollten sich Unternehmen auf eine rückwirkende Anwendung ab voraussichtlich 2025 einstellen. 

Welche Auswirkungen könnte das Omnibus-Verfahren haben?

Nach dem Omnibus-Verfahren sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und entweder über 50 Mio. € Umsatz oder 25 Mio. € Bilanzsumme Bericht für die CSRD erstatten müssen. Börsennotierte KMU sollen nicht mehr betroffen sein. KMU mit weniger als 1000 Beschäftigten sollen nur noch eine begrenzte Anzahl von Informationen an CSRD-pflichtige Unternehmen liefern, und es soll ein freiwilliger KMU-Standard (VSME) eingeführt werden. Auch soll es eine Verschiebung der Berichtspflichten geben.

 

Dieses Verfahren ist bis zum 28. Mai 2025 in den Konsultationsverfahren. Wir arbeiten mit den aktualisierten Informationen, sofern es beschlossen ist. 

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Ein Verzicht auf den CSRD-Report bedeutet, sich nicht zukunftsfit mit soliden Daten und wirtschaftlichen Prozessen aufstellen zu können. Für KMU bedeutet dies einen Nachteil am Kreditmarkt und einen Verlust an Marktrelevanz. Wir raten daher dringend, die eigene Datenbasis zu konsolidieren, da sie auch eine Grundlage für andere Richtlinien wie EU-Taxonomie und PPWR bietet.

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Ab 2024 wird die Zahl der CSRD berichtspflichtigen Unternehmen schrittweise ausgeweitet

Für wen gilt die CSRD seit 2024 nach aktueller Rechtslage?

Die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen wird schrittweise ausgeweitet. Ab 2024 waren Unternehmen ab 500 Mitarbeiter*innen berichtspflichtig, sofern sie von öffentlichem Interesse sind. Ab dem Jahr 2025 sind folgende Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet:

  • Großunternehmen, die zwei der drei Bedingungen erfüllen: 
    250+ Mitarbeiter, 50+ Mio. € Nettoumsatz, 25+ Mio. € an Vermögen

  • Börsennotierte KMU, die zwei der drei Bedingungen erfüllen:
    50+ Mitarbeiter, 8 Mio.+ € Nettoumsatz, 4 Mio.+ € an Vermögen

  • Nicht-EU-Muttergesellschaften mit Gesamtkonzernumsatz in der EU über 150 Millionen Euro

Diese Rechtslage ist gültig, sofern kein Beschluss des Omnibus-Verfahrens erfolgt.

Ab wann sind Kleinstunternehmen berichtspflichtig?

Von Jahr zu Jahr sind mehr Unternehmen CSRD berichtspflichtig. Ab 2026 müssen künftig auch andere kapitalmarkt­orientierte KMU den neuen Vorschriften genügen (ab 2028, falls sie von der Möglichkeit des Aufschubs Gebrauch machen).

Kleinstunternehmen sind berichtspflichtig, wenn sie Nachhaltigkeitsinformationen für den Lagebericht jener Unternehmen liefern müssen, die im EU-Wettbewerb stehen. Ist Ihr Unternehmen also noch nicht direkt aufgefordert, werden die berichtspflichtigen Unternehmen aus Ihrem Kundenkreis – oder Ihr Kreditinstitut – von Ihnen entsprechende Daten einfordern.

Diese Rechtslage ist gültig, sofern kein Beschluss des Omnibus-Verfahrens erfolgt.

In vielen Fällen müssen auch Kleinstunternehmen der CSRD Berichtspflicht genügen
Wer nachhaltig wirtschaftet, arbeitet krisenfest und ist attraktiver für Banken und Investoren. Die CSRD dient als Indikator

Nachhaltigkeit als Finanzindikator

Im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive wird die nichtfinanzielle der finanziellen Berichterstattung gleichgestellt. Ziel ist die Krisenfestigkeit unserer Wirtschaft und damit verbunden ein effektives Risikomanagement. Daher werden Banken, Versicherungsunternehmen und andere Investoren zukünftig Kapital vor allem in belegbar nachhaltige Unternehmen, Technologien und Projekte investieren. 

Für kapitalmarktorientierte Unternehmen, beispielsweise börsennotierte KMU, ist die Kommunikation der Nachhaltigkeitsaspekte also auch ohne nationale Umsetzung relevant. Denn die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ein wichtiger Faktor für die Finanzwirtschaft und sichert offene Kreditlinien.

Was müssen Unternehmen im Rahmen der CSR-Richtlinie leisten?

Die CSRD legt spezifische Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung fest. Die Nachhaltigkeitsaspekte müssen im European Single Electronic Format offengelegt werden – entsprechend müssen die Unternehmen ihre IT aufrüsten.

Die CSRD sieht das ESG Reporting als Teil des Lageberichts vor: Dies soll den Zugang zu Nachhaltigkeitsinformationen erleichtern. Sie unterliegt der Pflicht zur externen Prüfung – voraussichtlich durch die Wirtschaftsprüfer.  

Der CSRD Report mus im ESEF Format zur Verfügung stehen
Die ESRS umfassen Kriterien wie Klimaschutz, Biodiversität und den Schutz der Wasser- und Meeresressourcen

European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung muss nach den neuen Anforderungen genau definierte Kriterien erfüllen. Um die Verantwortung von Unternehmen zu definieren, hat die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) im Auftrag der EU-Kommission bestimmte Standards festgelegt – die European Sustainability Reporting Standards (ESRS).

Im Einklang mit den Umweltzielen der EU sind dies Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Umweltverschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen, Biodiversität und Ökosysteme sowie Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Weitere Standards umfassen soziale Belange wie Menschenrechte und Verbraucherschutz sowie Kriterien im Bereich Unternehmensführung.

CSRD als Chance

Über die Berichterstattung hinaus können Sie die CSRD-Datenbasis als Wettbewerbsvorteil für Ihr Unternehmen nutzen: Wir entwickeln mit Ihnen anhand der Zahlen und Fakten Ihre nachhaltige Unternehmensstrategie. Hierfür definieren wir mit Ihnen Indikatoren und Maßnahmen, anhand derer Sie Ressourcen einsparen und somit ökonomischer arbeiten.

 

So sparen Sie bares Geld, erhöhen die Krisensicherheit Ihres Unternehmens und verbessern Ihr Ansehen bei Kunden und weiteren Stakeholdern. Zudem genügt unser Dokumentenmanagement neben der CSRD allen weiteren Gesetzen, Vorgaben und Verordnungen im Zusammenhang mit dem EU Green Deal. Damit schaffen wir Synergien und optimal funktionierende Systeme für Ihre Berichtspflichten. 

CSRD-Datenbasis als Grundlage für Dokumentenmanagement und Nachhaltigkeitsstrategie generiert finanzielle Vorteile
Finanzielle Vorteile der CSRD nicht nur durch Förderprogramme

Finanzielle Benefits und Förderprogramme im Rahmen der CSRD

Ihre Datenbasis erfüllt nicht nur die rechtlichen Anforderungen der CSRD, sondern zeigt auf, wo Sie Ressourcen einsparen und somit Kosten minimieren können. Zudem verbessert eine nachhaltige Unternehmensführung Ihr Ansehen bei Ihren Kunden und weiteren Stakeholdern und so Ihre Profitabilität.

Als Unternehmen können Sie deutschlandweit von finanzieller Förderung z.B. durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) oder regionale Förderprogramme profitieren, z.B. Effizienz-Agentur NRW (EFA). Wir beraten Sie dazu gerne.

Expertenwissen zur Corporate Sustainability Reporting Directive

Möchten Sie Ihren Kenntnisstand zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen gemäß der CSR weiter ausbauen?

 

Unsere Workshops vermitteln Informationen aus der Praxis: Hier erfahren Sie, welche Prozesse und Infrastruktur Sie zur Einhaltung der Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung benötigen, und können Ihre Fachfragen zur Richtlinie stellen.

Workshops und Seminare für KMU zu CSRD, EU-Taxonomie, EU-Green Deal, Spezifikationswesen und Wirtschaftlicher Nachhaltigkeit

Sprechen Sie mit uns.

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