
Mit Einzug der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden Spezifikationen insbesondere für kleine und mittelgroße Unternehmen überlebenswichtig.
Wir erstellen mit Ihnen ein rechtlich belastbares Dokumentenmanagement sowohl für Produkte als auch für Unternehmensbereiche. Es erfüllt die Standards für die Bewertung der Recyclingfähigkeit gemäß Mindeststandard, den European Sustainability Reporting Standard (ESRS) für die CSRD sowie für weitere Richtlinien wie EU-Taxonomie, das LkSG und künftig auch den DPP.
Datenbasis für CSRD Reporting
Berechnungsmodelle für ein CSRD Reporting
Für Ihre Berichterstattung zur Nachhaltigkeit nach European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellen wir Berechnungsmodelle inklusive Ausschussberechnungen
zur Vorab-Bewertung der Recyclingfähigkeit
für die Überprüfung von Zertifikaten
zur Begrenzung von Ressourceneinsatz
für Ihr Qualitätsmanagement
gemäß der Good Manufacturing Practice-Richtlinien (GMP)


Spezifikationen als Grundlage für das CSRD Reporting
Die neuen IT-Programme zur Berechnung von Nachhaltigkeitsinformationen bilden nicht Ihre Produkte ab, wenn Sie nicht Ihre realen Daten eingeben können. Sie benötigen rechtlich verbindliche Spezifikationen. Wir erstellen und prüfen Ihre Spezifikationen unter anderem für
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ein Taxonomie-Reporting
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eine Dokumentationspflicht von Lieferketten
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ein CSRD Reporting
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eine Vergleichbarkeit von Ausschreibungen
Weitere Infos: Förderprogramme und Sachstand
Finanzielle Benefits und Förderprogramme im Rahmen der CSRD
Ihre Datenbasis erfüllt nicht nur die rechtlichen Anforderungen der CSRD, sondern zeigt auf, wo Sie Ressourcen einsparen und somit Kosten minimieren können. Zudem verbessert eine nachhaltige Unternehmensführung Ihr Ansehen bei Ihren Kunden und weiteren Stakeholdern und so Ihre Profitabilität.
Als Unternehmen können Sie deutschlandweit von finanzieller Förderung z.B. durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) oder regionale Förderprogramme profitieren, z.B. Effizienz-Agentur NRW (EFA). Wir beraten Sie dazu gerne.


Welche Auswirkungen könnte das Omnibus-Verfahren haben?
Nach dem Omnibus-Verfahren sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und entweder über 50 Mio. € Umsatz oder 25 Mio. € Bilanzsumme Bericht für die CSRD erstatten müssen. Börsennotierte KMU sollen nicht mehr betroffen sein. KMU mit weniger als 1000 Beschäftigten sollen nur noch eine begrenzte Anzahl von Informationen an CSRD-pflichtige Unternehmen liefern, und es soll ein freiwilliger KMU-Standard (VSME) eingeführt werden. Auch soll es eine Verschiebung der Berichtspflichten geben.
Dieses Verfahren ist bis zum 28. Mai 2025 in den Konsultationsverfahren. Wir arbeiten mit den aktualisierten Informationen, sofern es beschlossen ist.
Ein Verzicht auf den CSRD-Report bedeutet, sich nicht zukunftsfit mit soliden Daten und wirtschaftlichen Prozessen aufstellen zu können. Für KMU bedeutet dies einen Nachteil am Kreditmarkt und einen Verlust an Marktrelevanz. Wir raten daher dringend, die eigene Datenbasis zu konsolidieren, da sie auch eine Grundlage für andere Richtlinien wie EU-Taxonomie und PPWR bietet.
Corporate Sustainability Reporting Directive: Aktueller Stand
Die CSRD macht die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen verpflichtend und einheitlich. Im Dezember 2022 wurde der der delegierte Rechtsakt im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist im Januar 2023 in Kraft getreten. Die von der Europäischen Kommission verabschiedete Richtlinie sollte 2024 in nationales Recht umgewandelt werden. Da dies noch nicht umgesetzt ist, bleibt zunächst die noch geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD) in Kraft.
Unternehmen müssen sich auf eine rückwirkende Anwendung ab voraussichtlich 2025 einstellen. Kleinstunternehmen sind berichtspflichtig, wenn sie Daten für die Berichterstattung anderer Unternehmen liefern müssen – beispielsweise sind Unternehmen, die im EU-Wettbewerb stehen, von der CSRD betroffen. Zudem ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein wichtiger Faktor für die Finanzwirtschaft und sichert offene Kreditlinien.
Diese Rechtslage ist gültig, sofern kein Beschluss des Omnibus-Verfahrens erfolgt.


Für wen gilt die Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen wird schrittweise ausgeweitet. Bisher mussten in Deutschland mehr als 15.000 Unternehmen nachhaltigkeitsbezogene Informationen offenlegen.
Ab dem Geschäftsjahr 2024 waren Unternehmen ab 500 Mitarbeiter*innen berichtspflichtig, sofern sie von öffentlichem Interesse sind. Dies sind Schätzungen zufolge über 49.000 Unternehmen. Ab dem Jahr 2025 sind unter anderem Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden sowie börsennotierte Kleinunternehmen ab 50 Mitarbeitenden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet, wenn sie bestimmte Umsatz- oder Vermögenswerte aufweisen.
Ab Juni 2026 müssen künftig auch andere kapitalmarktorientierte KMU den neuen Vorschriften genügen.
Diese Rechtslage ist gültig, sofern kein Beschluss des Omnibus-Verfahrens erfolgt.
Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Was müssen Unternehmen im Rahmen der CSRD leisten?
Die CSRD legt spezifische Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung fest. Die Nachhaltigkeitsaspekte müssen im European Single Electronic Format offengelegt werden – entsprechend müssen die Unternehmen ihre IT aufrüsten.
Die CSRD sieht das ESG Reporting als Teil des Lageberichts vor: Dies soll den Zugang zu Nachhaltigkeitsinformationen erleichtern. Das heißt, im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive wird die nichtfinanzielle der finanziellen Berichterstattung gleichgestellt. Und die CSRD fordert eine externe Prüfung – aller Voraussicht nach durch Wirtschaftsprüfer.


Doppelte Wesentlichkeit und ESRS
Zur Dokumentation der sozialen und ökologischen Informationen hat die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) im Auftrag der EU-Kommission bestimmte Standards festgelegt. Über eine doppelte Wesentlichkeit werden die Auswirkungen des Unternehmens auf Mensch und Umwelt ebenso berücksichtigt wie jene von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen.
Die neuen europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) umfassen Auswirkungen, Risiken und Chancen und betreffen die sozialen und ökologischen Standards sowie die Unternehmensführung. Die Verantwortung von Unternehmen zu Nachhaltigkeitsthemen geht über die Standards der Global Reporting Initiative hinaus.
Mehr Informationen zu den ESRS und zur EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung finden Sie hier.