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Die EU-Verpackungsverordnung PPWR fördert die Nachhaltigkeit von Verpackungen in der Europäischen Union

Im Herbst 2024 wurde die EU-Verpackungsverordnung PPWR beschlossen. Sie fördert die Nachhaltigkeit von Verpackungen in der Europäischen Union.

 

Schulen Sie hier Ihren Expertenblick – was Sie über die neue Verordnung wissen sollten, welche Synergien mit anderen Richtlinien bestehen und warum die Umsetzung der PPWR nicht nur mit Pflichten, sondern auch mit wirtschaftlichen Chancen für Ihr Unternehmen verbunden ist. 

Innovative Verpackungen durch PPWR

Packaging and Packaging Waste Regulation

PPWR bedeutet ausgesprochen Packaging and Packaging Waste Regulation: Sie zielt darauf ab, die Menge an Verpackungen zu reduzieren sowie Wiederverwendung und Recycling zu fördern. 

Es werden bestimmte Anforderungen an die Kennzeichnung und das Design der Verpackungen gestellt: So müssen Verpackungen klare Informationen über die Recyclingfähigkeit und den korrekten Entsorgungsweg aufweisen. Ferner wird ein steigender Rezyklatanteil in Kunststoffverpackungen festgelegt. Zur Reduktion von Verpackungsabfällen werden unter anderem Gewicht und Volumen der Verpackungen reguliert. 

Die Regelungen für Verpackungen wurden im Rahmen des EU Green Deal ins Leben gerufen, der von den Finanzmärkten getrieben ist. Das heißt, ihre Umsetzung verläuft recht unabhängig von politischen Strömungen. Die PPWR gilt für alle 27 EU-Mitgliedstaaten.

Die PPWR soll Verpackungsmüll eindämmen und das Recycling fördern
Der Leerraum von Verpackungslösungen soll künftig beschränkt werden

Umsetzung der PPWR ab 2025

Die ersten Regelungen der PPWR gelten ab Februar 2025. Mit einer Übergangsfrist von 18 Monaten sind die Regelungen ab August 2026 bindend. Bis Februar 2028 müssen die Wirtschaftsakteure, die die Verkaufsverpackungen befüllen, dafür sorgen, dass der Leerraum auf das für die Gewährleistung der Verpackungsfunktionen erforderliche Mindestmaß beschränkt ist. Gewisse Abmilderungen gibt es für Verpackungen im E-Commerce und im Fall besonders schützenswerter Güter.

Marktbeschränkende Bestimmungen zu Doppelwänden und falschen Böden, unnötigem Leerraum in Verpackungen und bestimmten Verpackungsformaten werden ab 2030 in Kraft treten. Das heißt, bestimmte Verpackungen dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden. 

Wie fördert die PPWR das Recycling und die Wiederverwendung von Verpackungen?

PVC und Verbundmaterialien lassen sich schlecht bis gar nicht recyceln und sind daher künftig verboten. Ferner müssen Verpackungen den Grundsätzen des Design for Recycling entsprechen, werden also nach ihrer Wiederverwertbarkeit und Kompatibilität mit bestehenden Recyclingströmen bewertet. Dies muss nachgewiesen werden. Manche Einwegverpackungen sind generell verboten. Die Kennzeichnung und Information von Verpackungen geben dem Verbraucher künftig deutlichere Hinweise zur korrekten Entsorgung. 

Durch Verpflichtungen im Zusammenhang mit Wiederverwendungssystemen soll sichergestellt werden, dass die Wiederverwendung funktioniert. Ferner setzt die Verordnung Wiederverwendungsziele für Transportverpackungen oder Verkaufsverpackungen zur Beförderung von Produkten, die nach aktuellem Stand ab 2040 verbindlich sind. 

Nicht recyclingfähige Verpackungsmaterialien sind künftig verboten
Über die erweiterte Herstellerverantwortung sind Hersteller und Händler verpflichtet, die gesamte Lebensdauer ihrer Verpackungslösungen zu berücksichtigen

Recyclingfähigkeit und erweiterte Herstellerverantwortung der neuen PPWR Verordnung

Über die EPR-Compliance (EPR bedeutet Extended Producer Responsibility, also erweiterte Herstellerverantwortung) sind Hersteller und Händler verpflichtet, die gesamte Lebensdauer ihrer Verpackungen zu berücksichtigen. Das gilt für die Verpackungsmaterialien selbst und auch für die Stoffe, die zu ihrer Verarbeitung dienen. Die Verordnung fordert außerdem, dass ein Unternehmen in einem EU-Land die Kosten für Sammlung, Rückgewinnung und Recycling von Verpackungen übernehmen muss. 

Dies soll darauf abzielen, unnötige Verpackungen zu vermeiden und Mehrwegverpackungen sowie die Verwertung von Verpackungen zu fördern. 

Rezyklat als Handelsware: Jetzt Kontingent sichern

An den Rohstoffmärkten zeigt sich bereits jetzt ein hoher Bedarf an Rezyklat. Diese Entwicklung wird sich verschärfen – durch die Anforderungen der PPWR, aber auch durch die globale Rohstoffknappheit, die Grundlage dieser Anforderungen ist.

Es ist davon auszugehen, dass mittelfristig nicht ausreichend Rezyklat vorhanden sein wird, um alle Bedarfe zu erfüllen. Daher ist es essenziell, jetzt langfristige Verpflichtungen einzugehen und sich Wertstoffströme zu sichern: Dies ist auch die Empfehlung der Recyclingindustrie. 


Wir unterstützen Sie dabei.

Rezyklat wird zur begehrten Handelsware. Es ist notwendig, sich jetzt Kontingente zu sichern
Da die PPWR ab 2030 marktbeschränkend gilt, ist es essenziell, bereits jetzt Planungen für ein Re-Design vorzunehmen

Auswirkungen der PPWR: EU-Verpackungsverordnung meistern

Was bedeutet das konkret? Die Beschränkung auf das notwendige Minimum, die Limitierung des verwendbaren Materialspektrums und das Verbot bestimmter Einwegverpackungen sind eine Herausforderung. Der verpflichtende Einsatz von Rezyklat bedingt erstens die Sicherung von Kontingenten und wird zweitens als Widerspruch zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen wahrgenommen. 

Zeitnah wird die PPWR verbindlich gelten. Da die neue Verpackungsverordnung ab 2030 in der gesamten EU marktbeschränkend ist, ist es essenziell, bereits jetzt das Re-Design Ihrer nachhaltigen Verpackungen zu planen.

Es gibt eine Schnittmenge zwischen allen Anforderungen der neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR. Ihre Einhaltung ist machbar und lohnenswert. Sprechen Sie uns an.

EU-Verpackungsverordnung PPWR als Chance für Innovation

Die Umweltauswirkungen von Verpackungen zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern, ist eine globale Notwendigkeit. Eine Regelung, die die Minimierung der Verpackungsmaße und die Förderung der Kreislaufwirtschaft vorantreibt, war überfällig. Die EU-Verordnung PPWR füllt hier die Lücke.

Und sie schafft Raum für Innovationen. Möchten Sie, dass Ihre Verpackungslösungen nachhaltig und zukunftsfähig sind? Wie wäre es, über ein kluges Design Rohstoffe einzusparen und dadurch Kosten zu senken? Wie wäre es, über ein Mehr an Kreislaufwirtschaft unabhängiger vom Risiko globaler Handelsbeziehungen zu werden? Wie wäre es, über leichtere Materialien Emissionen in der Lieferkette einzusparen? 

Profitieren Sie von den Vorteilen der Pole Position. Planen Sie als Marktführer schon jetzt Ihr Re-Design.

Die PPWR schafft Raum für Innovationen und hilft, Rohstoffe und damit Kosten zu sparen
Wir entwickeln Ihre erfolgreiche und PPWR-konforme  Verpackungslösung und sichern Ihren wirtschaftlichen Benefit

Unser Service im Rahmen der Packaging and Packaging Waste Regulations

Bereits Jahre vor ihrem Inkrafttreten haben wir die Prinzipien der Verpackungsverordnung PPWR im Bereich der Verpackungsentwicklung angewendet. Erstens, da das Einsparen von Rohstoffen und die Förderung der Kreislaufwirtschaft in Krisenzeiten und bei steigenden Kosten eine wirtschaftliche Notwendigkeit ist – und zweitens, da sich die Grundsätze der Verordnung mit unseren Überzeugungen decken. 

Daher haben wir das Know-How, Ihre erfolgreiche, nachhaltige und PPWR-konforme Verpackung zu entwickeln. Wir wissen, welche Verpackungsmaterialien und Verarbeitungsformen allen Vorgaben gerecht werden, und achten auf Ihren ökonomischen Benefit.

Finanzielle Benefits und Förderprogramme

Eine ressourcenoptimierte und zukunftsorientierte Verpackungsentwicklung verknüpft ökonomische und ökologische Vorteile und sichert Ihnen als nachhaltig wirtschaftendes Unternehmen das Interesse von Stakeholdern und Kunden.

 

Profitieren Sie zudem von finanziellen Subventionen: Wir beraten Sie gern zu Fördermöglichkeiten über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) oder regionale Förderprogramme, z.B. Effizienz-Agentur NRW (EFA). 

Durch rohstoffoptimierte Verpackungsentwicklung sparen Sie Kosten und können von finanziellen Subventionen profitieren
Die Datenbasis für die PPWR lässt sich auch für die Erfüllung weiterer Richtlinien verwenden

Inwiefern bestehen Synergien zu EU Taxonomie, CSRD und den Green Claims?

​Den Anforderungen der PPWR kann nur mit der entsprechenden Datenbasis Rechnung getragen werden: Um zu belegen, ob Verpackungsmaterialien recyclingfähig sind oder ob das Leerraumverhältnis den Vorgaben entspricht, müssen Daten erhoben und Nachweise erbracht werden.

Identische Daten werden auch für andere Richtlinien benötigt – für die fünf Taxonomiewerte, die CSRD oder auch die Green Claims. Das heißt, zur Erfüllung dieser Vorgaben ist es möglich, auf den sehr viel umfangreicheren Datenpool der PPWR zuzugreifen.

 

Eine strukturierte Datenbasis verschafft Ihnen die perfekte Grundlage zur Harmonisierung aller Richtlinien. Sprechen Sie uns an.

Expertenwissen zur PPWR

Möchten Sie selbst noch mehr Expertenwissen zur Europäischen Verpackungsverordnung erhalten – auch individuell zugeschnitten auf Ihr Unternehmen? 

 

Unsere Workshops vermitteln Informationen aus der Praxis: Hier erfahren Sie, welche Prozesse und Infrastruktur Sie zur Einhaltung der Standards und zur Optimierung Ihrer Verpackungslösungen benötigen, und können Ihre Fachfragen stellen.

Wir halten Workshops und Seminare zu Richtlinien wie der PPWR vor Ort oder online

FAQs zur PPWR

PPWR im Überblick

EU-Rechtsrahmen für Verpackungen wurde im November 2024 beschlossen. Am 22.01.2025 wurde die PPWR im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Das heißt, die PPWR tritt Anfang 2025 in Kraft: Die Verordnung gilt bereits jetzt und ist ab August 2026 verbindlich. Ab Februar 2030 tritt die marktbeschränkende Wirkung ein.

 

Wie lange dauerte es vom Entwurf bis zur Verabschiedung?

Ende 2022 wurde der Entwurf der PPWR von der Europäischen Kommission vorgestellt. Die PPWR wurde überarbeitet und im Februar 2023 als Vorschlag für eine neue Verpackungsverordnung auf EU-Ebene veröffentlicht. Dies war der Entwurf der Packaging and Packaging Waste Regulation.

Nach intensiven Verhandlungen wurde die Verordnung im Dezember 2024 vom Rat der Europäischen Union verabschiedet. Am 22. Januar 2025 wurde die PPWR im Amtsblatt veröffentlicht und tritt Anfang 2025 in Kraft. 

 

Besteht ein Zusammenhang zum Verpackungsgesetz?

Die PPWR reformiert die deutsche Richtlinie aus dem Jahr 1994 und schafft einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Das geltende Verpackungsgesetz wird in die PPWR überführt. 

Warum führt die PPWR zur Reduzierung von Verpackungsabfällen?

Gewicht und Volumen der Verpackungen sollten verringert werden – dies führt zur Reduzierung von Verpackungen und Verpackungsabfällen. Ferner müssen Verpackungen recycelbar sein sowie gesammelt, sortiert und verwertet werden. Ferner soll der Entsorgungsweg deutlich gekennzeichnet werden. Auch soll der Anteil an Mehrweg und Wiederverwendung steigen. Unter anderem gibt es eine Wiederbefüllungsverpflichtung bzw. Wiederverwendungs-Angebotspflicht für die Mitnahmebranche.

Sprechen Sie mit uns.

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