
Gut gemeint ist nicht immer gesetzlich konform, und ein als klimaneutral ausgelobtes Produkt kann ein Rechtsverfahren nach sich ziehen.
Neben PPWR, CSRD und EU-Taxonomie sind oder werden mittelfristig weitere Vorgaben relevant, die wir bei unserer Arbeit berücksichtigen. Einen detaillierten Überblick erhalten Sie über unser Whitepaper.
Weitere relevante Gesetze
Green Claims, UWG, EmpCo
Die Green Claims, das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“ („Empowering consumers for the green transition“) regeln zusammen die umweltbezogenen Aussagen auf Produkten.
Aussagen wie „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder auch „plastikfrei“ sind untersagt, da beispielsweise CO2-Neutralität nicht ausgelobt werden darf, wenn sie nur durch Kompensation erfolgt.
Die Verbraucher müssen so informiert werden, dass sie eine Kaufentscheidung hinsichtlich der Produkte fällen können, die nach den Vorgaben des Green Deals hergestellt wurden.


BPA-Verbot
Die Europäische Kommission hat ein Verbot für die Verwendung des Weichmachers Bisphenol A (BPA) sowie weiteren schädlichen Bisphenolen in Lebensmittelkontaktmaterialien beschlossen. Das bedeutet, dass bestimmte Konserven, Flaschen und Dosen sowie Kunststoffverpackungen nach Ablauf einer Übergangsfrist bis Mitte 2026 nicht mehr verwendet werden dürfen.
DPP: Digitaler Produktpass
Im DPP werden neben bisher typischen Produktinformationen und Bedienungsanleitungen auch die Informationen zu Reparierbarkeit, Wiederaufarbeitung und Recycling in standardisierten Datenformaten hinterlegt und somit für die gesamte Wertschöpfungskette verfügbar gemacht. Der DPP wird ab dem Jahr 2027 verpflichtend für definierte Produktgruppen. Über ein rechtlich belastbares Dokumentenmanagement sind Sie schon jetzt gerüstet für den DPP.
LkSG: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz regelt die staatliche Schutzpflicht und die unternehmerische Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte in globalen Lieferketten.
EUDR: EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten
Die EUDR ist eine EU-weite Regelung für die Ein- oder Ausfuhr oder Bereitstellung von Rohstoffen und Erzeugnissen. Diese darf nur dann erfolgen, wenn sie nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung steht.


Expertenwissen
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Unsere Workshops vermitteln vertiefte Informationen aus der Praxis: Hier erfahren Sie, welche Prozesse und Infrastruktur Sie zur Erfüllung der Vorgaben benötigen, und können Ihre Fachfragen stellen.